Ein schöner, kleiner Garten mit angebautem Häuschen – klingt einfach wunderbar, oder nicht? Leider ist es in Deutschland gar nicht so einfach, selbst auf einem gepachteten Gartengrundstück einfach ein Haus zu bauen. Verschiedene Bedingungen müssen erfüllt sein und einige Vorschriften beachtet werden. Dieser Artikel klärt auf.
Auf die Baugenehmigung kommt es an
Die zuständigen Behörden, allen voran die Baubehörde des jeweiligen Ortes, verfolgen insgesamt das Ziel, nur entsprechendes Bauland auch zum Hausbau zuzulassen. Das klingt zunächst einfach, zieht aber in der Realität einige Probleme nach sich, denn: Ab wann ist denn ein Haus überhaupt ein Haus im eigentlichen Sinne – und beispielsweise nicht „nur“ ein größerer Geräteschuppen, der mit einem Ort zum Wohnen wenig zu tun hat? Eine Baugenehmigung für das Gartenhaus muss vor dem Bau auf jeden Fall eingeholt werden. Sie kostet in aller Regel eine Gebühr, die sich nach dem Umfang des Bauvorhabens richtet.
Ob sie vergeben wird oder nicht, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. So beurteilt die Behörde beispielsweise Größe und Lage der „Immobilie“ oder prüft, ob ein Wasseranschluss verlegt wurde oder nicht. Je nach Bundesland gelten beispielsweise unterschiedliche Grenzwerte für die maximale Grundfläche des Gartenhauses. Übersteigt man diese, geht die Behörde davon aus, dass das Haus nicht mehr nur als reines Gartenhaus sondern als permanenter Wohnsitz genutzt werden kann. Das wird umso augenscheinlicher, je mehr Wohnqualität das Haus vor Ort hat (etwa den bereits erwähnten Wasseranschluss). In einigen Ländern ist es den Bauherren beispielsweise untersagt, eine Toilette einzubauen.
Im Kern geht es immer um die Nachweispflicht, dass die Gartenlaube nicht zum Wohnsitz wird.
Betrügen lohnt sich nicht
Natürlich ist es dennoch für viele Menschen reizvoll, die Gartenlaube zum Wohnsitz umzufunktionieren – auch ob der meist deutlich niedrigeren Pacht für das Gartengrundstück, die in keinem Verhältnis zum Kauf eines richtigen Baugrundstücks steht. Daher gehen einige Gartenbesitzer dazu über, ihr Gartenhaus zunächst ordnungsgemäß genehmigen zu lassen und es anschließend vielseitig auszubauen. Das kann aber schnell zu ernsthaften Problemen führen. Die Behörden lassen es sich nicht nehmen, Gartengrundstücke regelmäßig unangemeldet zu besichtigen.
In einigen Ländern sollen sogar bereits jetzt Besichtigungen mit Drohnen vorgenommen werden, um einen genauen Blick auf die Grundstücke werfen zu können. Hier bringt es also auch nichts, seine Hecken so hoch wie möglich zu ziehen. Es dürfte weitgehend ausgeschlossen sein, dass die zuständige Verwaltung nicht früher oder später etwas von dem unzulässigen Ausbau mitbekommt. Dann drohen empfindliche Strafen oder schlimmstenfalls die Anordnung, dass das Gartenhaus abgerissen werden muss.
Daher: Beim Antrag für die Genehmigung des Gartenhauses direkt alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und keine Tricks in der Hinterhand haben. Die Vorschriften sind recht eindeutig und niemand wird in Deutschland um sein Gartenhaus betrogen.
Bildquelle:
- fotolia.com – Bumann